Chronische Wunden: Spezialisiertes Fachwissen ist Qualitätsmerkmal
24.02.25
Spezialisierte Leistungserbringer in der Versorgung von chronischen Wunden benötigen verpflichtend Fortbildungsveranstaltungen zum Nachweis der fachspezifischen Weiterbildung.
Demnach sind seit dem 1. Oktober 2022 zehn Zeitstunden pro Jahr oder 14 Rezertifizierungspunkte nach ICW-Standard gefordert, damit Fachwissen und Flexibilität für PatientInnen mit chronischen Wunden erlernt und aufgefrischt werden kann, denn wissenschaftliche Erkenntnisse in Medizin und Pflege schreiten weiter unaufhörlich voran.

Fortbildungsverpflichtung in der Wundversorgung: Notwendigkeit und Mehrwerte
Die ICW-Verpflichtung empfinden LeistungserbringerInnen, die Präsenzseminare, Online-Kurse und Workshops besuchen müssen, manchmal vielleicht als notwendiges Übel. Die Spezialisierung in bestimmten Wissensfeldern, wie neueste Produktentwicklungen, Verbandtechniken und Debridement sind aber sinnvolle Herausforderungen in der Fortbildung, um den Qualitätsstandard hochzuhalten und zum Wohle von Patientinnen, die unter schwer heilenden Wunden leiden.
Zusätzliche Mehrwerte sind auch die Anhäufung von Bildung für noch mehr Expertise und der Aufbau von Netzwerkstrukturen.
Pragmatisch, effizient sowie orts- und zeitflexibel sind E-Learning-Programme, die hauptsächlich theoretisches Zusatzwissen vermitteln. Jeder Kursteilnehmer kann sein eigenes individuelles Lerntempo anwenden und Lerninhalte vertiefen oder wiederholen. Online-Kurse haben eine hohe Aktualität, die sich an den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft orientieren.
Präsenzveranstaltungen vermitteln dagegen eher praktisches Fachwissen in der modernen Wundversorgung, nehmen aber auch häufig relativ viel Zeit in Anspruch, um den gewünschten Lerneffekt zu erzielen.
Werden derartige theoretische und praktische Lernformen der Fortbildungsverpflichtung gemäß Paragraf 6 Absatz 10 Rahmenempfehlung nicht abgerufen, werden Qualitätsstandards in der Versorgung nicht erfüllt. Es drohen dann Konsequenzen wie eine Rückforderung von Entgelten oder sogar der Verlust von Kostenträgern, mit denen einzelne Einrichtungen Verträge ausgehandelt haben.