DGTelemed-Positionspapier zum Telemonitoring/Digitalisierung
25.06.2024
Aus dem Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Telemedizin e.V., kurz DGTelemed, geht hervor, dass Telemonitoring und damit verbundene Digitalisierungsmaßnahmen die Gesundheitsversorgung hierzulande verbessern, aber immer noch viel zu wenig eingesetzt werden. Nur bei herzinsuffizienten PatientInnen wird Telemonitoring im größeren Stil vollzogen, ansonsten gibt es laut Analyse nur Insellösungen. Echte Versorgungen sind bislang eher Mangelware, sodass Stillstand droht.
Das DGTelemed-Positionspapier kommt zu dem Schluss, dass es beim Telemonitoring mehr Flexibilisierung braucht. Die Forderungen im Papier beziehen sich dabei auf die Zulassung und Erstattung von Telemonitoring-Angeboten, die für die Regelversorgung flexibler gestaltet werden müssten. Demnach seien Forderungen nach randomisierter Evidenz (Studien) und G-BA-Beschlüssen unnötig.

Kapazitäten für Innovationen sind ausschlaggebend
Die Gesellschaft fordert des Weiteren neben der Flexibilisierung eine „engagierte Digitalisierung der Disease Management Programme“ (DMP). DMP sind zentral organisierte Behandlungsprogramme für chronisch Kranke, die sich eh schon auf die Erkenntnisse der evidenzbasierten Medizin stützen (siehe oben). Ein erster Anlauf dieser strukturierten Behandlungsprogramme ist das DMP für Diabetes-PatientInnen, die dank des Digitale- Versorgung-Gesetzes von den digitalen Innovationen profitieren. Allerdings stellt sich die DGTelemed die Frage, warum auch hier gesetzgeberische Eingriffe notwendig sind.
Die DGTelemed plädiert außerdem für eine Verbesserung der telemedizinischen Infrastruktur durch Zentrumsbildung indikationsübergreifend und Professionalisierung. KI-basierte Therapien führen laut Gesellschaft zu mehr Effizienz in der Gesundheitsversorgung und ermöglichen eine frühzeitige Intervention bei Krankheiten.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) würden Telemonitoring nicht verhindern und Ärztinnen und Ärzte sind aufgeschlossen gegenüber Telemonitoring-Angeboten. Allerdings sind auch hier die ärztlichen Belastungsgrenzen beziehungsweise Kapazitäten für Innovationen dieser Art ausschlaggebend.