Pflege-Sektor: Eckpunkte zum Pflegekompetenzgesetz für mehr Eigenverantwortlichkeit
25.06.2024
In einem dreiseitigen „vorläufigen Eckpunkte-Papier Pflegekompetenzgesetz“ erläutert Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach seine Pläne für mehr Eigenverantwortlichkeit beim Arbeiten von Pflegefachkräften sowie eine Übertragung von Kompetenzen auf Fachkräfte in der Pflege.
Aus ExpertInnen-Reihen kommt viel Lob, denn viele wünschen sich schon länger, dass der Pflegeberuf dadurch aufgewertet wird, dass fachliche Kompetenzen gesetzlich verankert werden:
Die wegweisenden Eckpunkte sollen beispielsweise in der häuslichen Krankenpflege eigenverantwortliches Arbeiten erleichtern, wenn Pflegefachkräfte qualifikationsbezogen Leistungen zur Versorgung von Kranken eigenständig verordnen dürfen. Im Bereich der Katheterisierung von PatientInnen oder im Bereich der Wundversorgung mit Salbenverordnung wäre dies möglich.
In der vollstationären Pflege ist qualifikationsübergreifendes Arbeiten denkbar.

Es bedarf an Kompetenzerweiterung des Pflegefachberufes
Im Bereich Personalbemessung wünscht Lauterbach eine Geschäftsstelle, die sich mit der Koordination und Begleitung der Umsetzung auseinandersetzt.
Um eine Pflegebedürftigkeit festzustellen, sind nach Lauterbachs Plan nicht nur der Medizinische Dienst für die Begutachtung wichtig, sondern auch die an der Versorgung tätigen Pflegefachkräfte, die im Modellprojekt unterstützend begutachten.
Um den Bevölkerungsschutz in Krisen und Katastrophen zu gewährleisten, sollen Pflegefachkräfte herangezogen werden, um im Notfall zu intervenieren. Das Bundesgesundheitsministerium will auch das Amt des Pflegebevollmächtigten der Regierung stärken, indem eine zentrale berufsständige Vertretung der Profession Pflege auf Bundesebene geplant wird.
Damit der Pflegeberuf an Attraktivität gewinnt, bedarf es einer Kompetenzerweiterung des Pflegefachberufes, vor allem in Sachen Wundversorgung, Diabetes und Demenz, sowie eine Übertragung von eigenständigen Funktionen.