Sonstige Produkte zur Wundbehandlung: Schneller Handlungsbedarf für verlängerte Verordnungsfähigkeit

30.01.25

ExpertInnen der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) weisen darauf hin, dass „sonstige Produkte zur Wundversorgung“ möglicherweise nicht mehr von allen gesetzlichen Kranklenkassen bezahlt werden und es zu Regressen kommen kann, wenn diese Produkte zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet würden.

Hintergrund ist, dass seit dem 2. Dezember 2024 die Übergangsfrist für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ ausgelaufen ist. Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat aber eine Verlängerung bis zum 2. März dieses Jahres durchsetzen wollen, aber mit den Krankenkassen nicht in ausreichendem Maß kommuniziert, sodass nun Uneinigkeit herrscht.

Rezept Wundversorgung

Uneinigkeit bei Verbandmittel-Verordnung: Versorgung chronischer Wunden in Gefahr?

Einige Kassen haben anscheinend dem Appell des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) nicht Folge geleistet und machen nun auf die fehlende Verordnungsfähigkeit für diese Art der Verbandmittel aufmerksam. Bei Nichtbeachtung sind Regresse möglich, erklären Fachleute der Vereinigungen.

Die Empfehlung ist daher, dass Ärztinnen und Ärzte auf die Verordnung von „sonstigen Produkten zur Wundbehandlung“ verzichten und keine Rezepte zu Lasten der GKV ausstellen, bis die Sache geklärt ist, denn es gibt Unterschiede bei der Handhabung je nach Kasse.

Die Uneinigkeit zwischen BMG und Krankenkassen hat dazu geführt, dass die Versorgungssicherheit von Betroffenen mit chronischen Wunden gefährdet sein könnte, wenn Lauterbach nicht dringend interveniert.