Wird gesetzliche Pflegeversicherung für Beitragszahler bald teurer?
25.11.24
Beitragszahler der gesetzlichen Pflegeversicherung müssen wohl Anfang 2025 mit höheren Beiträgen rechnen, das prognostizieren ExpertInnen, wie auch das Bundesgesundheitsministerium, das den Beitragssatz per Rechtverordnung anpassen kann.
Die Finanzlage der gesetzlichen Pflegeversicherung ist in einem kritischen Zustand, deshalb werden Sozialbeiträge zwangsläufig steigen müssen, das berichtet das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Anfänglich wurde ein Anstieg des Beitragssatzes von 0,2 Prozentpunkte vorausgesagt, das scheint sich demnach aber nicht zu bestätigen. Tatsächlich sind Prozentpunkte von 0,25 bis 0,3 realistischer, wenn die Finanzlage nicht dramatisch werden soll: Im Februar 2025 wird sonst Zahlungsunfähigkeit befürchtet.
Es gibt seit 20 Jahren keinen stärkeren Anstieg
Seit dem 1. Juli 2023 ist der Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung auf 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens gestiegen (vorher 3,05 Prozent). Kinderlose bezahlen vier Prozent, weil sie den normalen Satz plus einen Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,6 Prozentpunkten leisten müssen. Gestaffelte Abschläge gibt es je nach Kinderanzahl ab einem Kind unter 25 Jahren.
Wenn ab Januar 2025 auch noch die gesetzliche Krankenversicherung um 0,7 Prozentpunkte anziehen sollte, dann gibt es seit 20 Jahren keinen stärkeren Anstieg der Sozialbeiträge.
Die Bundesregierung sieht sich gezwungen, die Sätze so anzupassen, dass das Geld bis zum Frühjahr 2026 reicht. Dazwischen liegt die Bundestagswahl im Herbst 2025 und längere Phasen des Umformens.
Eine Zahlungsfähigkeit des Gesamtsystems ist auch deshalb sicherzustellen, weil die Anzahl Pflegebedürftiger überraschenderweise stärker gestiegen ist. Zusätzlich wird in naher und ferner Zukunft vor einem Mangel an Pflegekräften gewarnt.
Durch die wachsende Lebenserwartung werden aber immer mehr Menschen pflegebedürftig; gerade bei den Demenz-Kranken erwarten Fachleute einen drastischen Anstieg von kostenintensiven Pflegefällen, die weitere Kostensteigerungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung bedingen.