Wundexpertise: Spezialisierte Wundversorgung ist der Schlüssel zum Erfolg
25.11.24
Im Interview mit Prof. Dr. Volker Großkopf vom Fachmagazin rechtsdepesche.de erklärt Inga Hoffmann-Tischner spezialisierte Wundversorgung für Menschen mit chronischen Wunden, die nach einer neuen HKP-Richtlinie versorgt werden müssen.
Inga Hoffmann-Tischner betreibt unter anderem ein spezialisiertes Wundzentrum für chronische Wunden in Aachen, zusammen mit vier anderen spezialisierten Pflegefachpersonen.
Die Expertin begrüßt die neue HKP-Anpassung mit gesetzlicher Weiterbildungsverpflichtung, ist sich aber nicht sicher, ob 84 verpflichtende Unterrichtseinheiten gegenüber dem ICW-Standard mit 56 Einheiten zu viel sind. Zehn jährliche Fortbildungsstunden kommen auch noch hinzu, die die Fachfrau eh schon immer wahrgenommen hat.
Komplexe Wunden erfordern besondere Bedingungen
Hoffman-Tischner ist den neuen Regelungen für mehr Transparenz und Qualifikationen von Wundpflegepersonal gegenüber aufgeschlossen, damit Qualitätsstrukturen in der Wundversorgung gefestigt werden. Ob die HKP-Anpassung überdimensioniert ist, darüber lässt sich streiten, denn früher war die Wundversorgung qualitativ schlechter, erklärt sie. „Sonstige geeignete Pflegekräfte“ durften die Versorgung der nicht heilenden Wunden übernehmen.
Für chronische Wunden benötigt man allerdings umfassendes Wissen, deshalb wurden Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen entsprechend angepasst, um hochwertig mit entsprechender Qualifikation versorgen zu können.
Immer muss auch laut Wundexpertin der Gesamtkontext betrachtet werden, denn die Komplexität der Wunde und spezielle Hygienemaßnahmen erfordern besondere Bedingungen.
Um dies alles zu gewährleisten, müssen Patientinnen in die Wundpraxis zur Sprechstunde kommen, denn dort gibt es spezielle Behandlungsmöglichkeiten unter besonders hygienischen Voraussetzungen.
Nach Meinung der Wundexpertin sollten Wundzentren und ambulante Pflegedienste nicht konkurrieren, sondern kooperieren.
Gibt es zudem eine PatientInnen-Adhärenz und -Anleitung gelingt der Wundverschluss um so besser. Die Entlassung aus Wundzentren ist nämlich erst in dieser Endphase vorgesehen. Eine Rezidivprophylaxe findet dort nicht statt, weil Krankenkassen die Kosten zurzeit nicht übernehmen.
Manchmal gibt es Probleme mit den Kassen, erklärt Hoffmann-Tischer, aber meistens sind Wissensdefizite der Mitarbeitenden das Problem. Viele Kassen-Angestellte sind aber auch offen für Konzepte, die schwerheilende Wunden schneller verschließen lassen.
Die HKP-Anpassung spricht erst nach zwölf Wochen Nichtabheilung von chronischen Wunden, obwohl die Definition nicht für jede Wundart aufrechterhalten werden kann. Dann kann es auch Probleme mit der Abrechnung geben.