Gelingt die Erweiterung der Kompetenzen von Fachpflegekräften per Gesetz?

22.01.24

Das Bundesgesundheitsministerium um Karl Lauterbach plant ein sogenanntes Pflegekompetenzgesetz. Die Eckpunkte werten den Pflegefachberuf auf und erkennen ihn als eigenständige Profession an. Viele ExpertInnen halten das Eckpunkte-Papier sogar für weg- und zukunftsweisend.  

Demnach bekämen vor allem ambulante Fachpflegekräfte mit spezieller Expertise Kompetenzen zugeschrieben, die sie vorher nicht hatten. Sie könnten dann bestimmte pflegerische Leistungen verschreiben, über Hilfsmittel in der Pflege entscheiden und beispielsweise sogar den Grad der Pflegebedürftigkeit feststellen, damit ärztliches Personal entlastet wird.  

Danach wären die verordnungsfähigen Leistungen dieser Berufsgruppe vielfältig: Man benötigt Kompetenzen in der Wundversorgung, in der Pflege von Demenzkranken und als Zusatzqualifikation bei der Behandlung von DiabetikerInnen.  

Die meisten Fachleute wollen, dass die Verantwortung und die Entscheidungshoheit komplett für die oben genannten Bereiche auf die Pflege übertragen wird und nicht nur unter „Einbeziehung“ des Pflegefachpersonals, denn Pflegefachkräften gelingt zum Beispiel durch ihren täglichen Umgang mit zu pflegenden Personen die Beurteilung von Pflegebedürftigkeit am besten.  

Wenn ExpertInnen aus Medizin und Pflege enger zusammenarbeiten, gelingt die Kompetenzerweiterung dieser Berufsgruppe. I 

m Eckpunktepapier wird daher gefordert, dass examinierte Pflegekräfte mit dreijähriger Ausbildung pflegerische Leistungen verschreiben und Budgetverantwortung übernehmen können. Des weiteren könnten sie Hilfsmittel verordnen und pflegerische Tätigkeiten durchführen.  

Das geplante Pflegekompetenzgesetz enthält noch viele weitere Punkte, zu denen die Etablierung des neuen Berufsbildes „Advanced Practice Nurse“ im Master-Studiengang gehört sowie die Kompetenzerweiterung von Pflegekräften in Krankenhäusern, mit der Eigenständigkeit von Entscheidungen und klinischen Interventionen.  

Die Bundespflegekammer könnte eine zentrale Institution für die berufsständige Vertretung der Pflege auf Bundesebene werden und der Pflege-Bereich im Katastrophenschutz verankert werden (siehe Ahrtal-Flutkatastrophe).