Gibt es einen vernünftigen Konsens zwischen G-BA und Wundprodukte-Herstellern?

27.10.23

Der Bundesverband Medizintechnologie, kurz BVMed, hat eine Umfrage unter Wund- TherapeutInnen durchgeführt, welche Evidenzkriterien zur Verbesserung der Wundversorgung für Menschen mit chronischen Wunden gelten sollten, weil „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ demnächst nicht mehr verordnungsfähig sein könnten. Demnach liegen Wund-VersorgerInnen und PatientInnen die Reduktion von klinischen Infektionszeichen (92 Prozent) am meisten am Herzen, gefolgt von Verringerung des Wundexsudats, der Schmerzen und Verbesserung der Lebensqualität….

Die BVMed-Befragung hat gezeigt, dass sich der Gesetzgeber in Form des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) mit Hersteller-Betrieben zusammensetzen muss, um die Evidenzkriterien zu definieren, denn sonst sind „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ nicht mehr durch die GKV erstattungsfähig.

Der Gesetzgeber hat dennoch vorerst bewirkt, dass derartige Produkte in der Verordnungsfähigkeit um erst einmal zwölf Monate verlängert werden. Möglich gemacht wurde dies durch das Gesetz zur Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfung und Versorgungsverbesserung. Dennoch ist das Problem, dass die sonstigen Produkte als Definition des G-BA zur Produktgruppe Teil 3 der AM-RL Anlage Va gehören werden. Allerdings glauben Wundheilungs-ExpertInnen, dass der G-BA zu wenig Erfahrung in der Bewertung für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ im Vergleich zur Arzneimittel-Evidenzbewertung hat.

Die Hersteller-Betriebe sind allerdings derart verunsichert, dass ihnen vom Gesetzgeber ein Beratungsrecht zur Methodik der Studien zur Nutzenbewertung eingeräumt wurde.

Fachleute fordern indes, dass die Definition von Evidenzkriterien immer mit dem Therapieziel und den Erfordernissen in der Wundversorgung in Einklang stehen muss. Deshalb sollten G-BA und Hersteller der Wundprodukte an einem Strang ziehen. Vorstellbar sind auch alternative Behandlungsmethoden, in dem Wundbehandlungskonzepte gewählt werden, bei denen zwei Produkte mit unterschiedlichen Zielsetzungen aus der Gruppierung zwei stammen.